Rechtsprechung
LAG Köln, 17.08.2007 - 4 Sa 359/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Verwerfung einer unzulässigen Berufung bei Säumnis in der mündlichen Verhandlung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 64 Abs. 6 ArbGG, 522 Abs. 1 ZPO
Verwerfung einer unzulässigen Berufung bei Säumnis in der mündlichen Verhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein unechtes Versäumnisurteil bei Verwerfung der Berufung wegen Säumnis des Berufungsführers in der mündlichen Verhandlung; Flexibilisierungsvereinbarung bei einem Manteltarifvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarung; ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 1
Verwerfung unzulässiger Berufung bei Säumnis des Berufungsführers - kein Einspruch gegen unechtes Versäumnisurteil - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 30.01.2007 - 11 Ca 3197/06
- LAG Köln, 17.08.2007 - 4 Sa 359/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.01.1961 - VI ZR 66/60
Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 4 Sa 359/07
Dieses folgt aus der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH 10.01.1961 NJW 1961, 829; BGH 28.01.1969 NJW 1969, 845).Das Urteil ist daher insoweit kein Ausspruch über Versäumnisfolgen, der einen weiteren Fortgang des unzulässigen Rechtsmittelverfahrens zuließe, vielmehr wird dadurch das Berufungsverfahren über die Berufung der Beklagten als unzulässig zum endgültigen Abschluss gebracht werden, wie es auch ein Beschluss nach § 522 Abs. 1 ZPO getan hätte, der ohne mündliche Verhandlung hätte erlassen werden können (vgl. BGH 10.01.1961 a. a. O.).
- BGH, 28.01.1969 - VI ZR 195/67
Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages durch echtes Versäumnisurteil - …
Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 4 Sa 359/07
Dieses folgt aus der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH 10.01.1961 NJW 1961, 829; BGH 28.01.1969 NJW 1969, 845).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2020 - 6 Sa 226/19
Unzulässige Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil - Nichtverhandeln - …
Das Urteil, durch das auf die mündliche Verhandlung die Berufung als unzulässig verworfen wird, kann daher auch bei Säumnis des Berufungsklägers nur als kontradiktorisches Urteil ergehen, gegen das ein Einspruch nicht zulässig ist (allg. Meinung, BGH 5. April 2001 - IX ZR 309/00 - Rn. 4, LAG Hamm - 09. Oktober 2019 - 6 Sa 1131/19 - Rn. 64, LAG Köln 17. August 2007 - 4 Sa 359/07 - Rn. 16, vgl. zum Revisionsverfahren: BAG 22.10.2009 - 8 AZR 520/08- Rn. 13, jeweils zitiert nach juris;… MüKo - Rimmelspacher ZPO 5. Aufl. 2016 Rn. 3;… Musielak/Voit-Ball, 16. Auflage 2019 ZPO § 539, Rn. 2). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2020 - 6 Sa 227/19
Unzulässige Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil - Nichtverhandeln - …
Das Urteil, durch das auf die mündliche Verhandlung die Berufung als unzulässig verworfen wird, kann daher auch bei Säumnis des Berufungsklägers nur als kontradiktorisches Urteil ergehen, gegen das ein Einspruch nicht zulässig ist (allg. Meinung, BGH 5. April 2001 - IX ZR 309/00 - Rn. 4, LAG Hamm - 09. Oktober 2019 - 6 Sa 1131/19 - Rn. 64, LAG Köln 17. August 2007 - 4 Sa 359/07 - Rn. 16, vgl. zum Revisionsverfahren: BAG 22.10.2009 - 8 AZR 520/08- Rn. 13, jeweils zitiert nach juris;… MüKo - Rimmelspacher ZPO 5. Aufl. 2016 Rn. 3;… Musielak/Voit-Ball, 16. Auflage 2019 ZPO § 539, Rn. 2). - LAG Hamm, 09.10.2019 - 6 Sa 1131/19
Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den Gründen des erstinstanzlichen …
Das Urteil, durch das auf die mündliche Verhandlung die Berufung als unzulässig verworfen wird, kann daher auch bei Säumnis des Berufungsklägers nur als kontradiktorisches Urteil ergehen, gegen das ein Einspruch nicht zulässig ist ( ständige Rechtsprechung, vgl. BGH 5. April 2001 - IX ZR 309/00; vgl. OLG Frankfurt 15. August 2003 - 2 U 139/02; vgl. LAG Köln 17. August 2007, 4 Sa 359/07; vgl. zum Revisionsverfahren: BAG 22.10.2009 - 8 AZR 520/08;… vgl. Musielak/Voit-Ball, 16. Auflage 2019, ZPO, § 539, Rdn. 2; vgl. auch den gerichtlichen Hinweis im Termin zur mündlichen Verhandlung am 9. Oktober 2019, Blatt 290 GA ).